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Unterwegs ohne A1-Bescheinigung kann teuer werden

A1-Bescheinigung – die große Unbekannte

Zum Meeting nach Paris, zur Messe in Stockholm oder Kunden in Madrid besuchen – wer beruflich im EU-Ausland, in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island unterwegs ist, muss eine sogenannte A1-Bescheinigung dabeihaben. Das ist laut EU-Verordnung 883/2004 ziemlich klar. Fast die Hälfte kennen diese Pflicht gar nicht oder halten sich nicht daran, brachte eine Umfrage des Finanzdienstleisters Airplus an den Tag. Danach hat nur jeder vierte Business Traveller immer seine A1-Bescheinungung dabei, ebenso viele manchmal.

Die A1-Bescheinigung soll Sozialdumping in der EU verhindern. Ein Unternehmen bescheinigt damit, dass der Reisende zu Hause sozialversichert ist. Als berufliche Entsendung gilt nicht nur, wenn etwa Mitarbeiter bei einem Kunden im EU-Ausland eine Maschine montieren, auch Messebesuche, Fortbildung und jeder andere durch den Job bedingter Reiseanlass. Die EU-Verordnung gibt es bereits seit 2010, doch in jüngster Zeit wird verstärkt kontrolliert. Wer keine A1-Bescheinigung dabei hat und erwischt wird, dem drohen satte Bußgelder. In Österreich können das zwischen 1.000 und 10.000 Euro sein, Frankreich verlangt mehr als 3.000 Euro. Möglich auch, dass Reisenden der Zutritt zu einer Messe oder Baustelle verweigert wird.

Doch wie kommen Geschäftsreisende an eine A1-Bescheinigung? Gesetzlich Versicherte erhalten die Bescheinigung von ihrer Krankenkasse, Privatversicherte von der Rentenversicherung, alle anderen von der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Den elektronischen Antrag muss der Arbeitgeber stellen. Unternehmen beklagen den hohen bürokratischen Aufwand, der laut Airplus-Umfrage pro Reise Kosten von rund 70 Euro verursache.

Tipp: Wer öfter unterwegs ist, der kann eine A1-Bescheinigung für alle EU-Länder bekommen, die fünf Jahre gültig ist. Voraussetzung ist eine sogenannte „Gewöhnliche Mehrfacherwerbstätigkeit“. Das bedeutet, der Reisende muss mindestens einen Tag pro Monat oder fünf Tage pro Quartal beruflich im EU-Ausland unterwegs sein.

Lufthansa City Center arbeitet mit der DVKG (Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft) zusammen, über die A1-Bescheinigungen zur Verfügung gestellt werden können.

 

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