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Brexit: Das ändert sich für Reisende

Brexit: Das ändert sich für Reisende

Die Übergangsphase zwischen EU und Großbritannien endete zum 1. Januar 2021. Mit dem Handelsabkommen treten neue Regeln in Kraft. Für Reisende ändert sich zunächst wenig. Erst ab 1. Oktober 2021 benötigen EU-Bürger für die Einreise einen Reisepass, wie die britische Regierung angekündigt hat. Der Personalausweis reicht dann nicht mehr aus. Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Reisen und Aufenthalte von längstens 180 Tagen nach derzeitigem Stand kein Visum.

Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig, ein internationaler Führerschein ist aktuell nicht notwendig. Kosten für die medizinische Versorgung werden gegebenenfalls nicht mehr von der Krankenkasse erstattet. In diesem Fall ist eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt unmittelbar nur noch bei Flügen aus der EU nach Großbritannien und umgekehrt, die mit einem EU-Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. Roaming-Gebühren fürs Surfen und Telefonieren sind innerhalb der EU abgeschafft bzw. gedeckelt. In britischen Netzen könnte es nun wieder teurer werden. Viele Anbieter wollen jedoch weiterhin an den EU-Konditionen für Großbritannien festhalten.

Weiterführende Links:

Quellen: Auswärtiges Amt, ADAC
Stand: Januar 2021

 

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