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Reisebüro Amadeus

Lufthansa City Center Business Travel

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Corona Einreisebestimmungen

Dr. Julius Heintz Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft

Welche Unterlagen sind künftig für die Einreise nötig? Coronatest, ärztliche Bescheinigung, Immunitätsnachweis - jedes Land könnte zukünftig andere Anforderungen stellen. Insbesondere Geschäftsreisen werden dadurch komplizierter. Angesichts der laufenden Veränderungen ist die Unsicherheit bei der Vorbereitung für Reisen ins Ausland groß. Wir haben mit Dr. Julius Heintz gesprochen, Geschäftsführer der Deutschen Visa und Konsular Gesellschaft (DVKG) und Kooperationspartner von Lufthansa City Center.

Mit welchen Maßnahmen müssen Reisende rechnen?

Heintz: Die Reisevorbereitung wird mit einer umfassenden Recherche beginnen, welche Einreiseregularien aktuell gelten. Darf eingereist werden? Reise ich in ein Risikogebiet? Muss eine Quarantäne eingehalten werden? Für die Beantragung von Visa werden Gesundheitsnachweise oder negative Covid-19 Tests notwendig. Für Visa nach China und Süd-Korea ist dies bereits erforderlich. Generell sind Änderungen bei den Visakategorien zu erwarten, es wird restriktivere Regeln geben. Dauervisa mit einer Gültigkeit von einem Jahr oder länger werden unter Umständen nicht mehr vergeben.

Gesundheit wird also ein maßgeblicher Faktor sein, ob gereist werden kann. Können Sie weitere Beispiele nennen?

Heintz: Für die Einreise nach China ist wie erwähnt ein Covid-19-Test erforderlich. Für Korea wird eine Gesundheitsbestätigung des Hausarztes, nicht älter als 48 Stunden ist, benötigt. Für afrikanische Staaten ist bereits jetzt eine Gelbfieberimpfung vorzulegen. Sobald es einen wirksamen Covid-19-Imstoff gibt, ist zu erwarten, dass ausschließlich mit einem Impfnachweis gereist werden darf. Neben dem Covid-19-Test bei Ein- bzw. Ausreise und Quarantäneregeln ist Fiebermessen eine weit verbreitete Maßnahme, wie in China oder auch Italien. Grundsätzlich wird dies im Ausland deutlich umfangreicher eingesetzt als in Deutschland.

Welche Veränderungen gibt es für Reisen innerhalb Europas?

Heintz: Auch für Reisen innerhalb Europas wird eine zusätzliche Vorbereitung notwendig. Für Geschäftsreisende ist eine EU-Meldung und die A1 Bescheinigung vorgeschrieben. Da die sich Regularien der EU-Meldung zum 31. Juli 2020 verschärft haben, erwarte ich eine Zunahme von Kontrollen. Neu ist, dass für manche Destinationen eine Vorabregistrierung für alle Reisenden notwendig ist, also sowohl für geschäftliche als auch private Reisen. Das gilt unter anderem für Spanien und Griechenland. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Zudem gilt in Deutschland seit dem 8. August 2020 eine Corona-Testpflicht für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Die Komplexität nimmt zu. Mit welchen Fragen können sich unsere Kunden an Sie wenden?

Heintz: In jedem Lufthansa City Center Reisebüro sind Experten, die alle Fragen entgegennehmen. Sie können vor allem beraten, welche Sicherheitsmaßnahmen für eine anstehende Reise sinnvoll sind. Die DVKG unterstützt bei den konsularischen Fragestellungen und recherchiert im Detail ob und unter welchen Bestimmungen eine Reise durchgeführt werden kann. Mit diesem Reise-Fakten-Check nehmen wir den Kunden den bürokratischen Aufwand ab, sich selbst durch die Vielzahl von Gesetzestexten, Verordnungen und Bestimmung zu arbeiten.

Noch ein Wort zu Tracing Apps:

Heintz: Die Deutsche Tracing App (Corona App) besitzt laut vielen Experten ein hohes Maß an Datenschutz. Sie ist zur freiwilligen Verwendung. In Destinationen außerhalb Deutschlands sind die Corona Apps zum Teil verpflichtend, zum Beispiel in Polen, wenn ein positiver Test vorliegt. In China geht ohne die App nichts. Nur mit einer grünen Bestätigung können Hotels, Restaurants, Shopping Malls, öffentliche Gebäude betreten werden. In den meisten Fällen lassen sich die Apps nur im jeweiligen Land herunterlanden. Es ist zu beachten, dass in manchen Destinationen die Gefahr besteht, dass mit der App die eigenen Daten auf dem gesamten Smartphone nicht mehr geschützt sind. Erste Unternehmen geben Ihren Reisenden bereits einen separaten Satz an mobilen Endgeräten mit, die keine Verbindung zu persönlichen oder unternehmensbezogenen Daten besitzen.

Vielen Dank für das Interview!

 

Stand:17.08.2020

 

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