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Neue Regeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, für den gilt seit dem 8.November 2020 eine zehntägige Quarantänepflicht. Frühestens 5 Tage nach der Einreise kann ein Coronatest gemacht werden. Fällt dieser negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Das Testergebnis muss 10 Tage aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.

Wie das Fachmagazin fvw berichtet, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sich von der Quarantäneverpflichtung befreien zu lassen. Diese Ausnahmeregeln gelten u.a. für Geschäftsreisende, die sich weniger als fünf Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Hier gilt weiterhin die Testplicht bei Einreise oder in den 48 Stunden davor. Ist dieser negativ, entfällt die Quarantänepflicht.

Auch bei negativem Testergebnis gilt: Treten innerhalb von 10 Tagen nach Einreise typische Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, muss ein weiterer Test gemacht und die Behörde informiert werden.

Grundsätzlich gilt: Die Quarantäne-Regelungen werden von den Bundesländern erlassen. Reisende sollten sich daher vor Einreise immer über die geltenden Verordnungen in ihrem Ziel-Bundesland informieren.

Neu ist auch die digitale Einreiseanmeldung: Ebenfalls seit 8. November müssen sich Reisende vor ihrer Ankunft in Deutschland online registrieren, wenn sie sich inden letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die Bestätigung der Anmeldung gilt als Nachweis bei Einreise. Die Behörden können so Infektionsketten leichter nachverfolgen. Bei Nichtanmeldung droht ein Bußgeld.

Weiterführende Links:

Digitale Einreiseanmeldung

RKI-Liste der Risikogebiete

Informationen des Auswärtigen Amtes zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland

Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums für Reisende

 

Stand: 16. November 2020

 

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