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Die 7 meistgestellten Fragen zum Kanaren-Urlaub in Coronazeiten

Kanaren FAQ: Die 7 meistgestellten Fragen zum Kanaren-Urlaub in Coronazeiten

FAQ zu den Kanaren

Urlaub auf den Kanaren: Ja, das ist möglich. Doch wie geht das in der Coronazeit?
 
Unsere Kolleg:innen aus den LCCs in Bad Hönningen, Linz, Neuwied, Wennigsen und Würzburg beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um einen Kanaren-Urlaub in diesem Winter.

Anmerkung: Diese Angaben bilden die Lage vom 10. Dezember 2020 ab. Die Regularien können sich jederzeit ändern. Unsere Kolleg:innen in den Reisebüros wissen immer den aktuellsten Stand. Zudem können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren oder bei Ihrem Gesundheitsamt.
 

 

1. Wie sind die aktuellen Einreisebestimmungen für die Kanaren?

Derzeit muss jeder Urlauber zwei Voraussetzungen erfüllen: Erstens die Bescheinigung über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests. Dieser Test darf frühestens 72 Stunden vor der Anreise durchgeführt werden. Zweitens ein ausgefülltes digitales Einreiseformular der spanischen Regierung. Dieses Formular können Urlauber frühestens 48 Stunden vor der Einreise ausfüllen.
 

 

2. Wo kann man den sicheren PCR-Test machen lassen und was sind die besten Optionen?

Den PCR-Test kann man beim Hausarzt oder in Testzentren machen. Außerdem bieten neuerdings auch einige Reiseveranstalter wie TUI oder DER Touristik einen PCR-Test an. Auch in einigen Lufthansa City Center Reisebüros kann man einen PCR-Tests erwerben. Eine Übersicht aller teilnehmenden Büros sehen Sie hier.
 

 

3. Was passiert, wenn das Testergebnis vor Abflug positiv sein sollte?

Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, muss man sich in häusliche Quarantäne begeben und die Reise absagen. Die Stornierungskosten werden nicht automatisch übernommen. Daher lohnt es sich, eine entsprechende Versicherung (Corona-Schutz inkl. Quarantäne) abzuschließen, etwa bei der HanseMerkur. Die Zusatzreiseversicherung können Sie immer auch bei uns im Reisebüro zubuchen. Hier beraten wir Sie gerne.
 
 

4. Welche Corona-Sicherheitsregelungen gelten während des Flugs?

Am Flughafen und während des Flugs gilt immer und überall: das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Zum Essen und Trinken darf man die Maske kurzzeitig absetzen. Manche Fluggesellschaften haben noch zusätzliche Bestimmungen, die Sie am besten vor der Abreise aktuell auf der Website der jeweiligen Fluglinie nachlesen.
 
Übrigens: Kennen Sie schon die neuesten Studien zur Luftqualität in Flugzeugen?
 

 

5. Welche Corona-Sicherheitsregelungen gelten im Hotel und auf den Kanaren allgemein?

Wie auch in Deutschland, so hält man auf den Kanaren in der Öffentlichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand zu Mitmenschen. Zudem gibt es eine permanente Maskenpflicht in der Öffentlichkeit – auch im Freien und am Strand. Auf dem Handtuch, der Sonnenliege, sowie auf dem Weg ins Wasser und beim Baden darf die Maske aber abgelegt werden.
 
Bars und Lokale schließen um 23 Uhr und müssen Sicherheitsregelungen einhalten. In Hotels, Apartments und Restaurants gibt es spezifische Sicherheits- und Hygienevorschriften. Die Informationen erhalten Sie auf den Websites, in Ihren Reiseunterlagen oder vor Ort.
 

 

6. Was passiert, wenn man sich vor Ort ansteckt oder die Kanaren während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt werden?

Als erste Region Spaniens haben die Kanarischen Inseln alle Besucher für den Fall einer Coronavirus-Infektion während des Urlaubs versichert. Der Vertrag mit der Versicherung Axa Spanien deckt den Rückflug in die Heimat, die Quarantäne-Unterkunft sowie die medizinischen Kosten ab. Gut zu wissen: Die Versicherung greift nur, wenn sich der Betroffene auf den Kanaren infiziert hat und nicht bereits in seiner Heimat. In einem solchen Fall greift dann beispielsweise eine Reisekrankenversicherung der HanseMerkur und teilweise auch Maßnahmen der Reiseveranstalter.
 
Sollten die Kanaren während eines Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt werden, gelten die allgemeinen Einreisevorschriften aus Risikogebieten. Alle Pflichten entnehmen Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
 
 

7. Muss man sich nach der Einreise in Deutschland in Quarantäne begeben?

Nein. Es besteht keine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amts. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner ist vor allem auf Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura recht gering. Die Werte liegen um 25 in der Woche der Veröffentlichung dieser FAQs. Aktuell können Sie die Lage hier verfolgen. Sofern keine Symptome auftreten, muss man nicht in Quarantäne. Ein Urlaub auf den Kanaren ist daher unbedenklich möglich.
 

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