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Ampelsystem statt weltweite pauschale Reisewarnung

Ampelsystem statt pauschale Reisewarnung

Ab 1. Oktober 2020 gelten wieder differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder. Sie ersetzen die bisher geltende pauschale Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Gebiets. Das neue System entspricht einer Ampelregelung.

Als Grundregel gilt dabei im Hinblick auf COVID-19 laut Auswärtigem Amt:

Rot: Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.

Gelb: Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.

Grün: Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und zu besonderer Vorsicht geraten.

Dem Auswärtigen Amt zufolge wird damit für insgesamt 38 weitere Länder neben EU- und Schengen-Raum keine Reisewarnung mehr gelten, wie das Fachmagazin fvw berichtet. Zudem soll es, wann immer von der Datenlage möglich, regionale Warnungen geben. Basis für die Einstufungen bleiben die neutralen Beurteilungen des Robert-Koch-Instituts.

Reisewarnungen und Vorschriften-Wirrwarr verunsichern Urlauber und Geschäftsreisende und belasten die deutsche Wirtschaft. Spitzenverbände forderten deshalb einen Kurswechsel bei coronabedingten Reisebeschränkungen, der auch wirtschaftliche Folgen in die Entscheidungen mit einbezieht. Differenzierte statt pauschale Reisewarnungen standen ganz oben auf der Agenda der Forderungen, ebenso wie ausreichend Testkapazitäten zur Verkürzung von Quarantänezeiten und EU-weit einheitliche Regelungen.

Erweitertes Ampelsystem für EU-Regionen geplant

Die EU-Kommission will laut aktuellem fvw-Bericht einheitliche Regelungen festlegen, sowohl für Risikogebiete als auch Reisewarnungen, Quarantäneregeln und Schnelltests. Geplant ist ein erweitertes Ampelsystem mit vier Farben, in das die Regionen der EU unterteilt werden: grün, orange, rot und grau, je nach Infektions- und Testlage. Nach diesen Einstufungen sollen sich auch EU-übergreifend die Regelungen für Reiserückkehrer richten (Quarantäne – oder Testpflicht).

Neue Quarantäneregeln für Einreisen nach Deutschland ab 15. Oktober

Medienberichten zufolge sollen auf Bundesebene die neuen Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ab dem 15. Oktober gelten. Ab dann gibt es eine Quarantänepflicht. Ein Coronatest kann frühestens fünf Tag nach Einreise gemacht werden. Fällt er negativ aus, kann die Pflichtquarantäne vorzeitig beendet werden. Bis dahin gilt bei Wiedereinreise nach Deutschland noch eine Testpflicht und Quarantäne bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses. Ursprünglich war die Neuregelung bereits ab dem 1. Oktober geplant. Mit den neuen Regelungen wird auch eine digitale Einreiseanmeldung eingeführt. Rückkehrer aus Risikogebieten sind dann verpflichtet, sich in einem Online Portal anzumelden.

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Stand: 30.09.2020

 

 

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