Allgemein
Für die Einreise nach Spanien benötigen Sie keine speziellen Impfungen. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts. Für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, besteht im Krankheitsfall in Spanien ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis muss die europäische Krankenversicherungskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, vorgelegt werden. Von Privatärzten und in Privatkliniken wird die Karte allerdings nicht akzeptiert. Deshalb und um weitere Risiken, etwa einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland, abzusichern, sollten Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
Die öffentlichen Krankenhäuser genießen in Spanien einen sehr guten Ruf. In den meisten Fällen handelt es sich um Universitätskliniken, die mit Forschungseinrichtungen, neuester Technik und medizinischen Kapazitäten ausgestattet sind. Die einzelnen Stationen sind auch nachts gut besetzt, was nicht immer in allen privaten Krankenhäusern der Fall ist.
Unser Tipp: In Madrid sind die Krankenhäuer La Paz, Gregorio Marañón und 12 de Octubre besonders zu empfehlen.