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Der Reiseverkehr kommt über Nacht nicht zum Erliegen

Brexit für Reisende

Der Brexit naht und die Verunsicherung ist groß. Denn noch immer gibt es kein Abkommen für den geregelten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Gemeinschaft. Auf was müssen sich Reisende nach dem 29. März einstellen, was ändert sich für sie? Hier der aktuelle Stand der Dinge für Reisende:

Einreise: Hier gibt es Entwarnung. EU-Bürger brauchen auch nach dem Brexit kein Visum für Großbritannien, unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen. Allerdings steht eine Begrenzung für Kurzaufenthalte bis 90 Tage im Raum. Für die Einreise genügt bis 2021 ein Personalausweis. Wie bisher ist es aber ratsam, einen elektronischen Reisepass zu benutzen, weil damit die Kontrollen an Flughäfen beschleunigt werden können. Grenzkontrollen gibt es bislang auch schon, weil Großbritannien nicht zum Schengenraum gehört.

Flüge: Auch in der Luft erwarten Experten nach dem 29. März keinen Zusammenbruch. Einzelne Flugausfälle sind aber denkbar. Innerhalb des EU-Binnenmarkts dürfen Fluggesellschaften aus Mitgliedsländern alle Strecken fliegen, auch zwischen zwei anderen Ländern und innerhalb eines anderen EU-Landes. Die britische Easyjet kann deshalb zum Beispiel von Berlin aus nach Madrid oder München starten. Das ändert sich mit dem Austritt, allerdings hat die EU den Airlines eine Übergangsfrist eingeräumt, in der sie ihre Eigentümerstruktur anpassen können, um ein EU-Carrier zu bleiben. Für die Flüge zwischen EU-Ländern und dem ausgeschiedenen Großbritannien wird sich ebenfalls zunächst nichts ändern. Die Unterhändler haben sich auf eine Übergangsfrist von einem Jahr geeinigt, in dem ein Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelt werden soll.

Fähre und Bahn: Diese beiden Verkehrsträger bereiten Politikern und Unternehmen am meisten Sorgen. Denn bei einem ungeregelten Brexit werden über Nacht Zollkontrollen fällig. Das könnte zu langen Staus bei der Abfertigung auf beiden Seiten führen und die Logistikketten der Wirtschaft empfindlich treffen. Reisende müssten vor allem mehr Zeit einplanen. Einen Notfallplan für einen harten Brexit gibt es auch für den Eurotunnel. Die 50 Kilometer lange Bahntrasse unter dem Ärmelkanal soll zunächst offen bleiben und die Betreiber ihre Lizenzen behalten.

Telefon und Einkaufen: Mit einem ungeregelten Ausstieg der Briten gelten auch die Roaming-Auflagen der EU im Königreich nicht mehr. Das bedeutet, Mobilfunkbetreiber können ihre Tarife für Gespräche und Datenübertragung beliebig erhöhen. Die Spielregeln beim Einkaufen ändern sich mit einem harten Brexit über Nacht. Zollfrei dürfen dann nur noch Waren bis 430 Euro mitgebracht werden.

 

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