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USA wollen Nutzernamen auf Facebook & Co. wissen

Amerikaflagge

Das US-Außenministerium hat seine Visabestimmungen verschärft und will nun noch mehr über Reisende wissen. In dem Antrag für ein Geschäftsvisum (B-1) müssen nun Social-Media-Aktivitäten, Telefonnummern und E-Mail-Adressen aus den letzten fünf Jahren angegeben werden. Dabei geht es auch um Facebook- oder Twitter-Accounts, die nicht mit dem echten Namen angemeldet wurden. Gefragt sind Nutzernamen, aber keine Passwörter.

„Das amerikanische Außenministerium hat seine Antragsformulare für Migranten- und Nicht-Migranten-Visa angepasst, um von den meisten Antragstellern zusätzliche Informationen zu erfragen, darunter auch Social-Media-Identifikation“, heißt es in einer Mitteilung. Die Maßnahme kommt nicht überraschend, sie war bereits vor zwei Jahren angekündigt worden. Davon dürften 15 Millionen Reisende betroffen sein. Bislang waren die Angaben freiwillig.

Im Online-Antragsformular kann zwar auch weiter „None“ im Dropdown-Menü zu Social-Media-Accounts ausgewählt werden. Der Dienstleister Visum Point rät jedoch davon ab, wenn es nicht stimmt. „Gegebenenfalls werden Sie beim Interviewtermin oder bei der Einreise auf Ihre Angaben angesprochen. Wir empfehlen daher, wahrheitsgemäß zu antworten, um widersprüchliche Informationen, die zu einer Ablehnung Ihres Antrags führen könnten, von vornherein auszuschließen.“ Einen Account kurz vor der Reise zu deaktivieren, ist nicht ratsam, weil die Informationen in den Profilen weiter abrufbar sein könnten.

Wenn Sie Fragen zur USA-Einreise haben oder wir Ihnen bei der Visabesorgung helfen können, sprechen Sie unsere Mitarbeiter gerne an.

 

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