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Reisebüro Amadeus
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Vier Euro mehr für einen Tag unterwegs

Wer auf Dienstreise geht, gibt in der Regel mehr Geld aus als zu Hause. Künftig soll es dafür einen höheren Ausgleich geben. Deshalb hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Verpflegungspauschalen für Inlandsreisen beschlossen. Wer länger als acht Stunden beruflich unterwegs ist, kann künftig 14 statt bisher zwölf Euro geltend machen. Dieser Spesensatz gilt bei mehrtägigen Dienstreisen auch für den An- und Abreisetag. Für die Tage dazwischen, die man 24 Stunden unterwegs ist, steigt die Verpflegungspauschale von 24 auf 28 Euro. Die neuen Sätze sollen ab 2020 gelten. Bundestag und Bundesrat müssen der Erhöhung noch zustimmen.
Die meisten Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern die gesetzlichen Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen mit der Reisekostenabrechnung aus. Wer ihn nicht vom Arbeitsgeber ersetzt bekommt, kann die Spesensätze bei seiner Steuererklärung als Werbekosten geltend machen. Die Spesensätze für Auslandsreisen sind von der jetzt beschlossenen Erhöhung nicht betroffen.